Zollangabe alleine unzulässig!
3. Beruf, Shop Januar 20th, 2010Es ist teilweise nicht mehr schön womit man sich als Shopbetreiber rumschlagen muss.
Nur das erwähnen einer Telefonnummer im Widerrufs Recht kann einen eine teure Abmahnung bringen.
Wenn ich draußen klauen gehe oder eine Oma umhaue und Ihr die Handtasche mitnehme – kostet mich das nicht soviel Geld – als wie wenn nicht überall unser Impressum zugänglich mache.
Und daher gehört es für mich schon zur Pflichtlektüre jeden morgen und jeden Abend zwei gute Rechtsseiten zu lesen.
http://www.it-recht-kanzlei.de
http://www.shopbetreiber-blog.de/
Und da habe ich dann gestern erfahren, dass wir die Angabe “Zoll” nicht mehr bei unseren Artikeln so verwenden dürfen.
Erst stand auf der kippe ob man es überhaupt noch verwenden darf.
Nun hat man sich auf folgendes geeinigt:
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/__3.html
§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten
Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.
Im Klartext, bei jedem Artikel – wo wir zum Beispiel 3/8 Zoll steht, muss in Zukunft auch z.B. cm stehen. Und das hervorgehoben.
Hier findet man die zugelassenen Maßeinheiten:
http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1_9.html
Und nu ?
Wir können nicht Zoll in cm umrechnen und dort hinschreiben das 1 Zoll gleich 2,54 cm sind. Dann steht der Kunde dort und rechnet mit dem cm an seinem Kupferrohr nach und bestellt was anderes bzw. falsches.
Zoll ist in unserem Beruf ein Weltweiter Standard und es wird auch nur danach produziert.
Nun haben wir heute, aus Sicherheitsgründen, bei über 70.000 Artikeln das Wort “Zoll” entfernt und müssen nun nach einer anderen Lösung suchen.
Welch ein Unfug. Aber bevor wir deswegen eine Abmahnung kassieren ……
9 Responses to “Zollangabe alleine unzulässig!”
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Januar 20th, 2010
Lohnt es sich nicht einen Anwalt mit dem Problem zu beschäftigen? eventuell sogar eine klage gegen das Gesetz?
Januar 20th, 2010
Aha, das wird dann wohl auch der Grund dafür sein, dass bei Fernsehern die Bilddiagonale mittlerweile überall auch in cm angegeben ist. Ich find’s Schwachsinn … wie so viele andere Gesetze auch.
Januar 21st, 2010
Naja, wahrscheinlich wird das wieder eine EU-Verordnung sein.^^ Wie mit den Gurken auch. *lach*
Müsste man dann eigentlich direkt am EU-Gerichtshof klagen?
Januar 21st, 2010
Hmmm..
Kannst du nicht einfach das Wort Zoll durch Gänsefüsschen ersetzen?
Dann steht da nichts von CM und Zoll oder was auch immer aber jeder weiss was gemeint ist oder reicht das nicht aus?
Januar 21st, 2010
Was glaubst Du, was unsere Kunden seit geraumer Zeit zu 5,08cm Festplatten oder 48,26cm Schaltschrankgehäusen agen… ?
Januar 21st, 2010
Heiko, wo liegt das Problem?
Zoll im Sanitätsbereich hat mit 2,54cm nichts zu tun, das Mass stammt vermutlich noch aus der Kaiserszeit.
Somit ist der Begriff Zoll keine Masseinheit, sondern ein Klassifizierungsbegriff.
Januar 21st, 2010
Deine Aussage hat mich stuzig gemacht, also habe ich im Wikipedia nach gelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_%28Einheit%29
in der Heizungs- und Sanitärtechnik (bspw.: Nennweite der Rohrdurchmesser, Whitworth-Rohrgewinde), wobei die Zollwerte keinem heutigen Maß mehr entsprechen. Anfang des 20. Jahrhunderts bezogen sie sich auf den Innendurchmesser, der sich aber im Laufe der Zeit mit sinkender Wanddicke vergrößert hat. „Zöllige“ Rohrmaße sind heute metrisch definiert.
Du könntest recht haben
Wie gut das wir darüber
gesprochengeschrieben haben. DankeJanuar 21st, 2010
Ich überlege mir gerade, warum noch niemand drauf gekommen ist http://www.zoll.de abzumahnen …
Januar 21st, 2010
Schreib doch einfach DN 25 (DN für Diameter Nominal) anstatt 1 Zoll. Oder ist das auch unzulässig?